Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

1.
Die Pleser KG verkauft gebrauchte Gegenstände im Namen und für Rechnung eines Dritten (nachfolgend Auftraggeber) gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend AGB).
Interessenten, Bieter und Käufer erkennen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen mit der Teilnahme an einer Auktion/Verkauf an.

2.
Zur Teilnahme an einer Auktion/Verkauf und insbesondere zur Abgabe von Geboten sind nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechtes sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen berechtigt.

3.
Für die Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen der Pleser KG ist die Registrierung des Interessenten/Bieters notwendig. 

Bei Präsenzversteigerungen erhält der Teilnehmer gegen Vorlage seines Personalausweises eine Bieterkarte. Die auf den Namen des Bieters ausgestellte Bieterkarte ist bis zum Ende der Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren. Für den Missbrauch der Bieterkarte und die auf seine persönliche Bieternummer erteilten Zuschläge haftet der Bieter. Die Bieterkarte bleibt Eigentum der Pleser KG und ist nach Abschluss der Verkaufsveranstaltung zurückzugeben.

Bei Onlineauktionen führt der Interessent die Registrierung selbst und systemgestützt durch Eingabe der erforderlichen Daten am Computer durch.

Für die Registrierung als Bieter werden personenbezogene Daten, insbesondere Bestandsdaten (Namen, Adresse), Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern, Fax) erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung der Verkaufsveranstaltungen und Abwicklung der Verkäufe notwendig.

Die personenbezogenen Daten werden dauerhaft in einem zentralen Dateisystem gespeichert. Der/die Bieter hat/haben ein Auskunftsrecht über die sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Der Interessent/Bieter kann der Erhebung personenbezogener Daten widersprechen. Widerspricht der Interessent/Bieter der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten, wird dieser nicht zur Teilnahme an einer Auktion/Verkauf zugelassen.

4.
Vor dem Verkauf steht den Interessenten oder Bietern kein Anspruch auf Benennung des Auftraggebers des jeweiligen Objektes zu. Auf Anfrage, spätestens mit Übermittlung der Rechnung wird dem Käufer der Auftraggeber mitgeteilt.

5.
Es besteht Gelegenheit, die Gegenstände -fachkundig- zu untersuchen. Eine besondere Beschaffenheit der Objekte ist nicht vereinbart. Die Objekte werden in demjenigen Zustand verkauft, in welchem sie sich im Zeitpunkt der Auktion/Verkaufs befinden. Der Bieter/Käufer erkennt an, dass jegliche Haftung für Sachmängel ausgeschlossen ist und die Pleser KG keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernimmt. Der Käufer erwirbt gebrauchte bewegliche oder unbewegliche Objekte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Angaben/Katalogangaben zu technischen Daten, Maße oder Gewichtsangaben, Baujahre u. ä. sind unverbindlich. Die Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.

6.
In der Regel werden in den Verkaufsveranstaltungen mehrere Objekte nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen behält sich die Pleser KG vor, die Reihenfolge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder Objekte auszuklammern.

7.
Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt. Interessenten/Bieter geben bei Onlineverkäufen ihr Gebot durch elektronische Erklärung/bei sonstigen Verkaufsveranstaltungen durch Handzeichen oder Wortmeldung ab. Alle Gebote erfolgen bedingungs- und vorbehaltsfrei. Diese sind bindend und können nicht widerrufen werden. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen, der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen. Wird der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, bleibt der Bieter für 48 Stunden oder für einen beiderseitig im Voraus vereinbarten Zeitraum vom Zeitpunkt des Aufrufs an sein Gebot gebunden. Jedes Angebot wird auf den Nettokaufpreis abgegeben.

8.
Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot von dem Verkaufsveranstaltungsleiter (Versteigerer) 3x wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt allein die Anordnung des Versteigerers.

Bei einer Online-Auktion wird der Zuschlag computergestützt erteilt. Den Zuschlag erhält in der Regel der Teilnehmer, der innerhalb des Gebotszeitraumes das Höchstgebot abgegeben hat. Der Bieter wird nach Erteilung des Zuschlages von der Pleser KG per E-Mail darüber benachrichtigt, dass sein Gebot erfolgreich war und er den Zuschlag erhalten hat.
Der Gebotszeitraum endet zum vorgegebenen Zeitpunkt, sofern innerhalb der letzten zwei Minuten vor dem Ende der Auktion kein höheres Gebot abgegeben wurde. Wird innerhalb der letzten zwei Minuten vor dem Ende der Auktion ein neues, höheres Gebot abgegeben, so verlängert sich der Gebotszeitraum um weitere zwei Minuten. Der Verlängerungszeitraum beträgt zwei Minuten und beginnt mit der Abgabe des letzten Gebotes. Entsprechendes gilt, wenn im Verlängerungszeitraum ein neues, höheres Gebot abgegeben wird. Die Auktion endet mit Abgabe des Höchstgebotes, welches nicht innerhalb von zwei Minuten überboten wird. Der Schlusszeitpunkt wird durch einen Countdown visualisiert.
Für die Bestimmung des Schlusszeitpunktes ist ausschließlich die Systemuhrzeit der Online-Plattform maßgeblich.

Alle Preise/Gebote verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes von, sofern nicht anders angegeben, 18 % sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Das Aufgeld gilt mit dem Zuschlag als verdient. Dies gilt insbesondere auch bei Rückabwicklung und Nichterfüllung des Vertrages. 

9.
Für jede Verkaufsveranstaltung gelten besondere Bedingungen. Diese bestimmen insbesondere Ort und Zeit der Verkaufsveranstaltung, Reihenfolge der Verkaufsobjekte sowie Abholtermine für verkaufte Objekte. Die besonderen Versteigerungsbedingungen können ebenso für Online-Auktionen bestimmen.

10.
Die Zahlung der Gesamtforderung muss umgehend nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Bei Onlineauktionen erfolgt die Rechnungslegung zeitnah nach vollständigem Abschluss der Auktion. Der Käufer hat die ihm i. d. R. per Email übersandte Rechnung unverzüglich per Banküberweisung auf das in der Rechnung mitgeteilte Konto zu begleichen. Bei Präsenzauktionen akzeptiert der Versteigerer die Begleichung der Rechnung in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird derjenige Käufer, der die Gesamtforderung nicht in bar oder durch bankbestätigten Scheck erfüllte, vom weiteren Bieten auf diesen Gegenstand ausgeschlossen. Er bleibt für den Mindererlös persönlich verhaftend, auf einen Mehrerlös hat er indes keinen Anspruch. Die Aufrechnung gegen die Zahlungsverpflichtung wird ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht anerkannt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder ein Rechtsstreit hierüber entscheidungsreif ist.

11.
Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben. Hiermit geht die Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl (auch Einbruchsdiebstahl) oder anderen Unglücksfällen so auch durch höhere Gewalt auf den Käufer über. Das Eigentum am Objekt geht erst nach vollständiger Zahlung, bei Übergabe eines bankbestätigten Scheckes nach Gutschrift auf dem Käufer über.

12.
Die Abholung der Objekte erfolgt nach vollständiger Zahlung der Gesamtforderung. Demontage, Verlade- und Transportkosten trägt der Käufer. Die genauen Abholtermine für die Kaufgegenstände werden durch die gesonderten Auktionsbedingungen festgelegt. Die Abholung muss zu den angegebenen Terminen erfolgen. Für die verspätete Abholung können Gebühren von bis zu 50 EUR pro Objekt und Tag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben werden. Erfolgt innerhalb einer vorher festgelegten Frist nach Versteigerung keine Abholung, ist die Pleser KG ohne weitere Aufforderung berechtigt, das oder die Objekt(e) neu zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Die dadurch anfallenden Kosten sowie ein evtl. sich ergebender Mindererlös gehen zu Lasten des Käufers. Auf einen Mehrerlös hat dieser keinen Anspruch. Für Schäden bei oder während der Demontage/Abholung auch an Fremdeigentum sowie Leib, Leben oder Gesundheit Dritter haftet der Käufer.

13.
Für Schäden während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Dies gilt bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit nicht, soweit der Pleser KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Die Inbetriebnahme von Geräten ist untersagt.

14.
Die Pleser KG ist berechtigt, im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers Zahlungen und Gelder einzuziehen bzw. diese im gerichtlichen Verfahren geltend zu machen.

15.
Ein Interessent/Bieter, welcher im Auftrag eines dritten Interessenten/Bieters/Käufers an der Verkaufsversteigerung teilnimmt, haftet neben dem Dritten gesamtschuldnerisch.

16.
Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen unterliegen der nochmaligen Prüfung. Nachträgliche Korrekturen sind zulässig.

Ausfuhrerklärungen sind gemäß den EU-Richtlinien ausschließlich durch den Käufer zu erstellen. Die Pleser KG ist nicht berechtigt, entsprechende Erklärungen auszufüllen oder hierbei behilflich zu sein.

Ersteigerer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die gesetzliche Mehrwertsteuer zunächst als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhr- und Verbringungsnachweise wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Verkäufe an Bieter aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten USt.-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei erfolgen.

17.
Bei Verkäufen tritt die Pleser KG ausschließlich als Mittler/Makler auf. Bei Zuschlagserteilung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Bieter/Käufer nicht mit der Pleser KG, sondern mit dem Auftraggeber zu Stande.

18.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Zwickau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.

20.
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Zwickau vereinbart.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

1. Angebote

Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit der Pleser KG oder dem Eigentümer/Verfügungsberechtigten. Die Angebote der Pleser KG sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne schriftliche Zustimmung der Pleser KG nicht zugänglich gemacht werden. Ebenfalls ist eine Streuung jeglicher Art unzulässig. Der Bruch der Vertraulichkeit des Angebotes berechtigt die Pleser KG zum Schadensersatzanspruch in Höhe der vollen Provision gemäß Punkt 5. Der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens obliegt dem Empfänger. Angebote der Pleser KG basieren auf den der Pleser KG erteilten Informationen, so dass eine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. Nachweise sind freibleibend; Irrtum, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung bleiben vorbehalten.

2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger die durch die Pleser KG nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Angebotsempfang mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Erfolgt keine fristgemäße Mitteilung und kommt es zum Abschluss eines Vertrages, so ist die Weitergabe der Information aufgrund der Angebote der Pleser KG als zumindest mitursächlich für den Vertragsschluss anzusehen und begründet daraus einen Honoraranspruch der Pleser KG und die Verpflichtung zu dessen Bezahlung.

3. Anspruch auf Provision

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch die Pleser KG ein Vertrag zustande kommt. Daraus resultiert die Verpflichtung, der Pleser KG unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und zu welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von der Pleser KG angebotenes Objekt zustande gekommen ist.

Der Anspruch entsteht auch, wenn

– der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen;

– vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen.

Der Anspruch bleibt bestehen, wenn

– der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt;

– der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftrag-gebers aufgelöst oder aus den anderen in seiner Person liegen- den Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.

Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

4. Fälligkeit der Provision

Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluss wird der Provisionsanspruch der Pleser KG fällig. Die Provision ist ohne Abzug binnen 8 Tage nach Beurkundung bzw. Vertragsabschluss zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Bei verspäteter Zahlung des Honorars ist der Betrag vom Fälligkeitstag an mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

5. Provisionssätze

Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze sind im Erfolgsfall unter Zurechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen:

  1. bei An- und Verkauf von Unternehmen, berechnet vom Vertragswert, vom Käufer: 6%
  2. bei An- und Verkauf von Grundbesitz (bebaut oder unbebaut), berechnet vom Kaufpreis, vom Käufer: 6%
  3. Erbbaurecht, vom Erbbauberechtigten: 1 Jahreserbbauzins
  4. An- und Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks, vom Berechtigten: 2,5%
  5. bei Vermietung/Verpachtung vom Mieter/Pächter:
    a) Verträge bis 3 Jahre Laufzeit: 2 Monatskaltmieten/Monatsanteile der Jahrespacht
    b) Verträge über 3 Jahre Laufzeit: 3 Monatskaltmieten/Monatsanteile der Jahrespacht
    c) 2 Monatskaltmieten bei Wohnraumvermietung
  6. Werden durch Vermieter/Verpächter Abstandszahlungen gefordert, berechnet die Pleser KG zu Lasten des Mieters/Pächters eine Vermittlungsprovision von 5% des Abstandsbetrages. Die Prüfung der Zulässigkeit der Abstandserhebung ist nicht Gegenstand der Tätigkeit der Pleser KG.
  7. Für die Vermittlung von Liefer- und Leistungsverträgen werden 5% des Vertragswertes erhoben.

6. Auftragsverhältnisse

Die Pleser KG ist uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden. Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich geschlossen.

7. Haftungsausschluss

Die Pleser KG haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

8. Salvatorische Klausel

Sollten diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlich geltenden Vorschriften.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind im Rahmen des Zulässigen Zwickau. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.